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   BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B   

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https://dejure.org/2016,50891
BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B (https://dejure.org/2016,50891)
BSG, Entscheidung vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B (https://dejure.org/2016,50891)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - B 13 R 204/16 B (https://dejure.org/2016,50891)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Berücksichtigung eigener Sachkunde des Gerichtes bei der Urteilsfindung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; Bezeichnung des Verfahrensmangel einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Berücksichtigung eigener Sachkunde des Gerichts

  • rechtsportal.de

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Berücksichtigung eigener Sachkunde des Gerichtes bei der Urteilsfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 157/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör soll verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung des Gerichts überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 8 mwN).

    Das Gericht muss darlegen, worauf seine Sachkunde beruht und was diese beinhaltet, damit die Beteiligten dazu Stellung nehmen und ihre Prozessführung hierauf einrichten können (vgl BSG Beschluss vom 15.9.2011 aaO).

  • BSG, 09.12.2010 - B 13 R 170/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Fragerecht -

    Auszug aus BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B
    Denn selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und Zulassung der Revision wäre voraussichtlich mit einer Zurückverweisung zu rechnen (vgl BSG Beschluss vom 30.4.2003 - B 11 AL 203/02 B - Juris RdNr 10; Senatsbeschlüsse vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - Juris RdNr 22 und vom 9.12.2010 - B 13 R 170/10 B - Juris RdNr 21, jeweils mwN) .
  • BSG, 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Amtsermittlungspflicht -

    Auszug aus BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B
    Denn selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und Zulassung der Revision wäre voraussichtlich mit einer Zurückverweisung zu rechnen (vgl BSG Beschluss vom 30.4.2003 - B 11 AL 203/02 B - Juris RdNr 10; Senatsbeschlüsse vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - Juris RdNr 22 und vom 9.12.2010 - B 13 R 170/10 B - Juris RdNr 21, jeweils mwN) .
  • BSG, 30.04.2003 - B 11 AL 203/02 B

    Verletzung des rechtlichen Gehörs, Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B
    Denn selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und Zulassung der Revision wäre voraussichtlich mit einer Zurückverweisung zu rechnen (vgl BSG Beschluss vom 30.4.2003 - B 11 AL 203/02 B - Juris RdNr 10; Senatsbeschlüsse vom 20.10.2010 - B 13 R 511/09 B - Juris RdNr 22 und vom 9.12.2010 - B 13 R 170/10 B - Juris RdNr 21, jeweils mwN) .
  • BSG, 09.01.2019 - B 13 R 170/17 B

    Rente wegen Erwerbsminderung

    Mit seiner Nichtzulassungsbeschwerde macht der Kläger unter Bezugnahme auf die Senatsentscheidung vom 14.12.2016 (B 13 R 204/16 B - Juris RdNr 15) den Verfahrensmangel einer Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) geltend.

    Insofern unterscheidet sich der Sachverhalt von demjenigen, der der vom Kläger zitierten Senatsentscheidung vom 14.12.2016 (B 13 R 204/16 B) zugrunde lag.

    Denn dort wurde deshalb eine Überraschungsentscheidung angenommen, weil das LSG ausdrücklich neue, bislang nicht ins Verfahren eingeführte sozialmedizinische Gesichtspunkte herangezogenen hatte (B 13 R 204/16 B - Juris RdNr 15; vgl auch BSG Beschluss vom 15.9.2011 - B 2 U 157/11 B - Juris RdNr 9 bzw Urteil vom 18.1.2011 - B 2 U 5/10 R - SozR 4-2700 § 200 Nr. 3 Juris RdNr 26: Überraschungsentscheidung bei Auswertung anhand einer nicht in das Verfahren eingeführten unfallmedizinischen Literatur).

  • BSG, 27.09.2018 - B 9 V 14/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Da die Beschwerde bereits aus den oben dargelegten Gründen erfolgreich ist, bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die Grundsatz- und Divergenzrügen des Klägers ebenfalls zulässig und begründet sind (vgl BSG Beschluss vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - Juris RdNr 18; BSG Beschluss vom 27.8.2009 - B 13 R 185/09 B - Juris RdNr 24).
  • BSG, 16.12.2021 - B 9 V 10/21 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Denn selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und Zulassung der Revision würde der Verfahrensmangel voraussichtlich zur Zurückverweisung führen (vgl BSG Beschluss vom 18.6.2019 - B 9 V 38/18 B - juris RdNr 16; BSG Beschluss vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - juris RdNr 18; BSG Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B - juris RdNr 20, jeweils mwN) .
  • BSG, 18.06.2019 - B 9 V 38/18 B

    Impfentschädigung nach einer Pockenschutzimpfung

    Denn selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und Zulassung der Revision würde der Verfahrensmangel voraussichtlich zur Zurückverweisung führen (vgl BSG Beschluss vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - Juris RdNr 18; BSG Beschluss vom 19.11.2009 - B 13 R 303/09 B - Juris RdNr 20, jeweils mwN) .
  • BSG, 11.11.2021 - B 3 KR 60/20 B

    Freistellung von Kosten für Leistungen der häuslichen Krankenpflege

    Denn selbst bei Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung und Zulassung der Revision würde der Verfahrensmangel voraussichtlich zur Zurückverweisung führen (vgl nur BSG vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - RdNr 18 mwN) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 131/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob weitere Zulassungsgründe vorliegen, denn auch in diesem Fall müsste voraussichtlich eine Zurückverweisung erfolgen (vgl nur BSG vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - juris RdNr 18) .
  • BSG, 16.10.2019 - B 13 R 153/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Da die Beschwerde bereits aus den oben dargelegten Gründen erfolgreich ist, bedarf es keiner Entscheidung des Senats, ob die Grundsatzrügen der Klägerin ebenfalls zulässig und begründet sind (vgl BSG Beschluss vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - juris RdNr 18) .
  • BSG, 19.03.2020 - B 4 AS 54/20 B

    Anspruch auf Grundsicherungsleistungen; Verfahrensrüge im

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob weitere Zulassungsgründe vorliegen, denn auch in diesem Fall müsste voraussichtlich eine Zurückverweisung erfolgen (vgl nur BSG 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - RdNr 18; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 160a RdNr 19d mwN) .
  • BSG, 06.06.2023 - B 4 AS 132/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Vor diesem Hintergrund kommt es nicht darauf an, ob weitere Zulassungsgründe vorliegen, denn auch in diesem Fall müsste voraussichtlich eine Zurückverweisung erfolgen (vgl nur BSG vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - juris RdNr 18) .
  • BSG, 08.11.2018 - B 13 R 250/17 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Der Kläger rügt ausdrücklich einen Verstoß des LSG gegen § 128 Abs. 1 S 2 SGG und nicht - was nahe läge - einen Verstoß gegen das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 62 SGG) im Sinne einer Überraschungsentscheidung, weil sich das LSG bei der Urteilsfindung auf Rechtsauffassungen, Tatsachen oder eigene Sachkunde gestützt habe, die es den Beteiligten zuvor nicht offenbart habe (vgl Senatsbeschluss vom 14.12.2016 - B 13 R 204/16 B - Juris RdNr 14).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.04.2020 - L 4 KR 35/20
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